Neufassung der Satzung vom 12.03.1952
(19.04.2000)

Satzung des Verschönerungsvereins Feldafing e.V.

§ 1 Name, Sitz und Rechtsfähigkeit

Der Name des Vereins lautet: Verschönerungsverein Feldafing
Er hat seinen Sitz in Feldafing und ist im Vereinsregister eingetragen mit dem abgekürzten Zusatz: e.V.

§ 2 Zweck, Ziel und Aufgabe

Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege. Dieser Satzungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch die Anregung und Durchführung folgender Maßnahmen:

  1. Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen.
  2. Erhaltung, Gestaltung, Pflege und Verschönerung des Ortsbildes und der umgebenden Natur, z.B. durch Pflanzung und Pflege von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gemeindegebiet, Errichtung und Pflege von Anlagen, Aufstellung von Ruhebänken an geeigneten Plätzen usw. 
  3. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mitgliedschaft (Eintritt)

Die Mitglieder setzen sich zusammen aus:
a) aktiven Mitgliedern
b) fördernden Mitgliedern
Mitglied kann jede natürliche, voll geschäftsfähige Person werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich dem Vorstand zu melden und wird dem Mitglied bestätigt. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

§ 4 Austritt der Mitglieder

Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären.

§ 5 Mitgliedsbeitrag

  1. Es ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  2.  Seine Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung
  3. Der Jahresbeitrag ist zu überweisen bzw. wird durch Einzugsermächtigung abgebucht.
  4. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder sind stimmberechtigt, außerdem berechtigt
a) an den Hauptversammlungen (Mitgliedervers.) teilzunehmen.
b) zu den Vereinsämtern zu wählen und gewählt zu werden. 

§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:
a) Der Vorstand (§ 8 der Satzung)
b) Die Mitgliederversammlung gem. § 32 BGB

§ 8 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier.
  2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende, je allein vertretungsberechtigt.
  3.  Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren bestellt. Er bleibt aber bis zur satzungsgemäßen Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.
  4. Das Amt eines Mitgliedes des Vorstandes endet mit dem Ausscheiden aus dem Verein,
  5. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. 

§ 9 Hauptversammlung

Die Hauptversammlungen gliedern sich in ordentliche und außerordentliche Hauptversammlungen. 
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung.

  1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zu berufen.
  2. Die Einladung muss den Gegenstand der Beschlussfassung (Tagesordnung) enthalten.
  3. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich durchzuführen.
  4. Außerordentliche Hauptversammlungen werden vom Vorstand einberufen, wenn es die Interessen des Vereins erfordern, oder durch Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes Wahlen notwendig werden. Der Vorstand muss eine solche einberufen, wenn 1/3 der Mitglieder die Einberufung mit schriftlicher Begründung beantragt.   

§ 10 Beschlussfähigkeit - Beschlussfassung

  1. Beschlussfähig ist jede ordnungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Ist das nicht der Fall, kann sofort eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden, die denselben Tagesordnungspunkt beinhaltet. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie entscheidet mit Stimmenmehrheit.
  2. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3, die über die Auflösung des Vereins einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  3. Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens 5 der anwesenden Mitglieder ist schriftlich und geheim abzustimmen, bei Neuwahlen immer.  

§ 11 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse

  1.  Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll aufzunehmen.
  2. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden, bzw. seinem Vertreter zu unterschreiben.
  3. Jedes Mitglied ist berechtigt, das Protokoll einzusehen.

§ 12 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr endet mit dem 31.12. eines jeden Kalenderjahres.

§ 13 Finanzierung, Finanzen

  1. Die Finanzierung des Vereins erfolgt durch:
    a) Beiträge
    b) Spenden
  2. Der Kassier führt die Kassengeschäfte des Vereins. Er hat über Einnahmen und Ausgaben genau Buch zu führen und die Jahresabschlussrechnung anlässlich der Hauptversammlung den Kassenprüfern vorzulegen.
  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
  5. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Feldafing, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§ 14 Allgemeines

Bei allen Fragen, in denen die Satzung nicht genügend Aufschluss gibt, ist zunächst die Entscheidung des Vorstandes maßgebend, solange von den Mitgliedern während der nachfolgenden Hauptversammlung nicht anders entschieden wird. 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.